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Gerichtliches Mahnverfahren

Nachdem der Einzug der Forderung im außergerichtlichen Mahnverfahren nicht möglich war, wird seitens des Inkassounternehmens das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege geleitet, um den Schuldner an seine Zahlungspflicht zu erinnern.

 

Das gerichtliche Mahnverfahren umfasst zunächst die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheid beantragt.

 

Sollte gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kein Widerspruch erhoben werden, wird im nächsten Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens Erlass des Vollstreckungsbescheides beantragt. Sollte der Schuldner gegen den beantragten Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch erheben, ist das gerichtliche Mahnverfahren mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheid seitens des Gerichts abgeschlossen und die Zwangsvollstreckung gegen den schuldner kann in die Wege geleitet werden.

Schwab Inkassobüro
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